"Verpflichtungen als Besatzungsmächte"

USA legen eine neue Irak-Resolution im UN-Sicherheitsrat vor. Dokumentation und Kommentar

(von der Internetseite des Friedensratschlags Kassel )

Nachtrag vom 17. Mai Der Entwurf der unten behandelten UN-Resolution wurde, nachdem es zu viele ablehnende Stimmen gab, wenige Tage später "nachgebessert". Andreas Zumach verglich die beiden Versionen und kam in der taz vom 17. Mai 2003 zu folgendem Ergebnis:
Bei einem Vergleich der beiden Entwürfe, die der taz vorliegen, entpuppen sich diese "Konzessionen" allerdings weitgehend als kosmetische Operationen. In 24 von insgesamt 25 veränderten Textpassagen blieb die Administration in der Substanz bei ihrer ursprünglichen Position. Weiterhin sollen die beiden Besatzungmächte USA und Großbritannien - statt der UNO, wie es das Völkerrecht verlangt - die volle Kontrolle über Irak ausüben. Der vorgesehene Sonderbeauftragte des UNO-Generalsekretärs soll weiterhin keine eigene Entscheidungsgewalt haben. Der korrigierte Resolutionsentwurf sieht statt einer vormals "aktiven Zusammenarbeit" des Sonderbeauftragten mit den beiden Besatzungsmächten jetzt eine "intensive Zusammenarbeit" vor. Der deutsche UNO-Botschafter Gunter Pleuger erklärte, "in der Substanz" sei Washington "den Forderungen der Befürworter einer zentralen Verantwortung im Nachkriegs-Irak nicht nachgekommen".
Einzig substanzielle Veränderung ist die im neuen Resolutionsentwurf erklärte Bereitschaft der USA, die Zahlung von Milliarden Dollar Altschulden der gestürzten Regierung von Saddam Hussein aus der Zeit vor dem zweiten Golfkrieg vom Frühjahr 1991 im Rahmen und nach den Regeln des Pariser Clubs abzuwickeln. Bislang hatte die Bush-Administration verlangt, dass Russland, Frankreich, Deutschland und andere Staaten ersatzlos auf die irakischen Schulden verzichten.



Nach einem Entschließungsentwurf, den der amerikanische UN-Botschafter John Negroponte am 9. Mai im UN-Sicherheitsrat einbrachte und der von Großbritannien und Spanien unterstützt wird, sollen die Vereinten Nationen die Staaten der Kriegsallianz im Irak zunächst für zwölf Monate zur Verwaltung des Landes ermächtigen. Dieser Zeitraum könnte nach Einschätzung von UNO-Diplomaten theoretisch beliebig verlängert werden, da die USA und Großbritannien als Vetomächte jeden Sicherheitsratsbeschluss zur Aufhebung ihres Mandats blockieren könnten.

Der amerikanische Plan für die Gestaltung einer Nachkriegsordnung im Irak sieht die sofortige Aufhebung der 1990 nach der Kuwait-Invasion verhängten UNO-Sanktionen vor. Der UNO weist der achtseitige Entwurf die Aufgabe zu, einen Sonderkoordinator für den Irak zu ernennen. Dieser soll in Zusammenarbeit mit den Besatzungsmächten vor allem für die humanitäre Versorgung zuständig sein. Beim Aufbau neuer Verwaltungsstrukturen soll er zwar mitwirken, aber keine Verantwortung übernehmen.

Bereits vor der Sitzung wurde von den Diplomaten in New York hervorgehoben, dass sich die Alliierten in dem Resolutionsentwurf erstmals als Besatzungsmächte bezeichnen und damit zu erkennen geben, dass sie die entsprechenden Verpflichtungen nach dem Völkerrecht auf sich nehmen wollen. Der amerikanische UN-Botschafter John Negroponte lobte denn auch die "sehr konstruktive" Atmosphäre im Sicherheitsrat beim ersten Gespräch über den Entwurf. "Ich glaube, dass viele Delegationen sehen, dass wir einen Weg nach vorn suchen", sagte Negroponte. Sein britischer Kollege, Sir Jeremy Greenstock, hob hervor, dass der Plan nicht jede offene Frage zum Irak lösen, aber einen "entscheidenden Schritt weiterführen" wolle. Das Dokument verfolgt laut Greenstock vier Ziele. Es solle "Prinzipien festschreiben", die Rolle der Vereinten Nationen im Irak klären, die Sanktionen suspendieren und wichtige Vorkehrungen wirtschaftlicher und finanzieller Art treffen.

Dazu gehört natürlich auch die Kontrolle über das im Irak geförderte Öl. Unter Punkt 19 des Resolutionsentwurfs der USA heißt es: Der UN-Sicherheitsrat "beschließt, dass alle Exporte von Rohöl, Rohölprodukten und Erdgas aus dem Irak mit dem Datum dieser Resolution im Einklang mit bestehenden internationalen Marktpraktiken erfolgen". Das dänische EU-Kommissionsmitglied Poul Nielson, in der Europäischen Kommission für Entwicklungshilfe zuständig, hat die Kontrolle über das irakische Erdöl als ausschlaggebend für die US-Politik in Bagdad eingestuft. Nielson sagte am 9. Mai nach seiner Rückkehr von einem Besuch im Irak im dänischen Rundfunk: "Ich glaube, dass die USA durch diese Sache auf dem Weg zur OPEC-Mitgliedschaft sind. Sie wollen das Öl behalten." Es sei "sehr schwer, das Ganze anders einzuordnen". (Zit. nach "Der Standard, 10.05.2003). Nielson meinte weiter, er sei sich nicht sicher, ob die USA wirklich wie angekündigt daran arbeiteten, den Irakis die Kontrolle über ihr Land zurückzugeben.

Die bisherige UNO-Mission zur Kontrolle der Abrüstung im Irak (Unmovic) wird in dem Resolutionsentwurf mit keinem Wort erwähnt. Die USA lehnen die Rückkehr der Rüstungsinspektoren ab. Auch fordern die USA und Großbritannien weitgehend freie Hand bei der Etablierung einer provisorischen Regierung sowie für die Verwendung künftiger Öleinkünfte des Iraks im Rahmen eines Wiederaufbauprogramms. Ein internationaler Beraterstab soll ihnen sowie der irakischen Übergangsregierung zur Seite stehen. Den Vereinten Nationen schreibt der Resolutionsentwurf nur ein begrenztes Mitspracherecht zu. Dazu noch einmal der Däne Nielson: "Ich finde, der mangelnde Wille, den Vereinten Nationen eine echte, reale, legale und solide Rolle zu geben, spricht eine Sprache von gewisser Deutlichkeit."

Dies alles hindert die kriegskritischen Regierungen nicht, dem US-Resolutionsentwurf Vorschusslorbeeren zu erteilen. Deutschland, derzeit als nicht-ständiges Mitglied im Sicherheitsrat, will bei der Debatte einen konstruktiven Ansatz verfolgen. Bei den Beratungen im UN-Sicherheitsrat sei der Ansatz Deutschlands "in die Zukunft gerichtet, konstruktiv und pragmatisch", sagte der Sprecher des Auswärtigen Amts, Walter Lindner. Der deutsche UN-Botschafter Gunter Pleuger sagte, der UN-Sicherheitsrat sollte die Chance nutzen und zur Einigkeit zurückfinden. Frankreich betonte zwar erneut die "zentrale Rolle" der Vereinten Nationen beim Wiederaufbau des Iraks. Zugleich versicherte aber Außenminister Dominique de Villepin in Paris, Frankreich werde die Beratungen im UN-Sicherheitsrat in einem "konstruktiven Geist und in enger Zusammenarbeit mit allen seinen Partnern" aufnehmen (09.05.2003). Die russische Regierung hat sich einen Tag später kritisch zu einigen Punkten des US-Resolutionsentwurfs zur Aufhebung der UNO-Sanktionen gegen Irak geäußert. Der Entwurf enthalte zwar einige positive Aspekte, sagte der stellvertretende Außenminister Juri Fedotow am 10. Mai. "Es gibt aber auch einige Teile, die nicht ausreichend klar sind und die beträchtliche Arbeit und Klärung notwendig machen", sagte er der Nachrichtenagentur Interfax. Mag sein, dass der Köder, den die USA ausgelegt haben, für die französische Regierung überzeugend genug sind, es mit ihrer Kritik am Irakkrieg nicht zu weit zu treiben. In einer Geste gegenüber Russland und Frankreich haben die USA nämlich vorgeschlagen, dass jene Verträge erfüllt werden, die zuvor im Rahmen des Programms "Öl für Lebensmittel" vom Saddam-Hussein-Regime verbindlich abgeschlossen worden waren. Dadurch könnte Russland Ausrüstungen und Anlagen in einem Umfang von rund 1,5 Milliarden Dollar an den Irak liefern. Die Verträge mit französischen Firmen belaufen sich nach UN-Angaben auf rund 300 Millionen Dollar.

Sollte die Resolution in dieser oder in ähnlicher Form vom UN-Sicherheitsrat angenommen werden, dann wird nachträglich ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg vom höchsten UN-Gremium legitimiert. Dies ist umso kritischer zu bewerten, als der UN-Sicherheitsrat Monate gerungen hat, den von den USA und Großbritannien vorbereiteten Krieg abzuwenden. Der Sicherheitsrat hat auch alle Versuche der Kriegsallianz abgewehrt, ihr ein Mandat für den Krieg zu erteilen. Ein Gremium, das erstens etwas auf sich hält und das zweitens wie kein anderes Gremium der Einhaltung des Völkerrechts verpflichtet ist, müsste zumindest dafür sorgen, dass in den Resolutionsentwurf der USA ein Passus eingebaut wird, wonach der Sicherheitsrat den Irakkrieg bedauert und feststellt, dass er seine Ziele gegenüber dem Irak ohne Waffengewalt erreichen wollte.

Peter Strutynski



Im Wortlaut:

"Verpflichtungen als Besatzungsmächte"

Auszüge aus dem US-Entwurf für eine Irak-Resolution der Vereinten Nationen vom 9. Mai 2003

Die USA haben im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einen Entwurf für einen Resolutionstext vorgelegt, mit der die Nachkriegsordnung für den Irak festgelegt werden soll. Der Text hat nach einer inoffiziellen Übersetzung der Nachrichtenagentur Associated Press in Auszügen folgenden Wortlaut:

Der Sicherheitsrat "... nimmt die Briefe des ständigen Vertreters der Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritanniens zur Kenntnis und erkennt nach den Bestimmungen des Völkerrechts die besonderen Befugnisse, die Verantwortung und die Verpflichtungen dieser Staaten als Besatzungsmächte an. Auch wird die Verantwortung anderer Staaten anerkannt, die jetzt oder künftig mit ihnen unter einem vereinten Kommando (als «Autorität» bezeichnet) zusammenarbeiten. ...

Er handelt gemäß Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen und

1. appelliert an Mitgliedstaaten und interessierte Organisationen, dem irakischen Volk bei seinen Bemühungen beizustehen, seine Gesellschaft zu reformieren und wiederaufzubauen und wieder ein anerkanntes Mitglied der internationalen Gemeinschaft zu werden.

2. Er ruft alle Mitgliedstaaten auf, sofort auf die humanitären Appelle der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen für Irak zu antworten und dazu beizutragen, die humanitären Bedürfnisse für den Wiederaufbau und die Erneuerung der wirtschaftlichen Infrastruktur zu erfüllen.

3. Er ruft alle Mitgliedstaaten auf, Angehörigen des früheren irakischen Regimes, das für Verbrechen und Grausamkeiten verantwortlich ist, eine sichere Zuflucht zu versagen.
(...)
5. Er beschließt, dass alle Mitgliedstaaten angemessene Schritte ergreifen, um die sichere Rückkehr von irakischem Kulturbesitz und anderen Gegenständen von archäologischem, historischem, kulturellem, wissenschaftlichem und religiösem Wert an irakische Institutionen zu erleichtern. ...

6. Er ruft die Autorität dazu auf, den Wohlstand des irakischen Volkes durch eine wirksame Verwaltung des Territoriums zu fördern. Dazu gehört besonders die Arbeit für eine Wiederherstellung der Bedingungen für Sicherheit und Stabilität sowie die Herstellung von Bedingungen, unter denen das irakische Volk seine eigene politische Zukunft frei bestimmen kann.

7. Er ruft alle Beteiligten auf, umfassend ihre Verpflichtungen nach dem Völkerrecht zu erfüllen, insbesondere die Genfer Konventionen von 1949 und die Haager Landkriegsordnung von 1907.

8. Er ersucht den Generalsekretär, einen Sonderbeauftragten für Irak zu ernennen. Zu dessen Verantwortung wird es gehören, die UN-Einsätze in den Nachkriegsprozessen zu koordinieren, die UN- und andere internationale Behörden bei humanitären Einsätzen und beim Wiederaufbau zu koordinieren, mit der Autorität zusammenzuarbeiten und dem irakischen Volk beizustehen. ...

10. Er unterstützt die Bildung einer irakischen Übergangsregierung durch das irakische Volk mit Hilfe der Autorität und und in Zusammenarbeit mit dem Sonderbeauftragten. Diese soll als Übergangsverwaltung von Irakern geführt werden, bis das irakische Volk eine dauerhafte Regierung bildet.

11. Er bestimmt, dass alle Verbote des Handels mit Irak und der Bereitstellung finanzieller oder wirtschaftlicher Mittel aufgrund der Resolution 661 (1990) und folgender Resolutionen ... nicht mehr gültig sind. Ausgenommen sind Verbote des Verkaufs oder der Lieferung von Waffen und zugehörigem Material an Irak abgesehen von Waffen und zugehörigem Material, die von der Koalition benötigt werden. (...)

19. Er beschließt, dass alle Exporte von Rohöl, Rohölprodukten und Erdgas aus Irak mit dem Datum dieser Resolution im Einklang mit bestehenden internationalen Marktpraktiken erfolgen. ...

23. Er unterstützt die Ausübung der in dieser Resolution festgelegten Verantwortlichkeiten der Autorität für eine Anfangsperiode von zwölf Monaten, beginnend mit dem Datum der Verabschiedung dieser Resolution. Anschließend verlängert sich der Zeitraum wie erforderlich, bis der Sicherheitsrat anders entscheidet. ..."


AG Friedensforschung an der Universität Kassel, Peter Strutynski, Nora-Platiel-Str. 5, 34109 Kassel, eMail: strutype@uni-kassel.de